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Foto: unsplash.com - Andy Grizzell

Kein Corona-Rettungsschirm für Soziale Dienste?

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Noch steht die Entscheidung aus, aber sollten Soziale Dienste wider Erwarten nicht unter den sog. Corona-Rettungsschirm fallen, brauchen gemeinnützige Organisationen dringend Alternativen. Denn an ihrem Fortbestehen hängen nicht nur viele Arbeitsplätze, sondern vor allem notwendige Hilfeleistungen für jene, die sie täglich dringend brauchen.

Im Gegensatz zu Unternehmen der freien Marktwirtschaft haben gemeinnützige Organisationen selten die Möglichkeit, ausreichende finanzielle Rücklagen zu bilden. Der Atem ist eher kurz. Gleichzeitig haben sie bei der Aufrechterhaltung benötigter sozialer Dienste und Einrichtungen alle entstehenden Ausgaben zu tragen. Was passiert, wenn nun aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen, Ausgehverbote, krankheitsbedingten Personalmangels oder aufgrund des Zusammenbruchs behördlicher Verwaltungsstrukuren den laufenden Kosten keine Einnahmen mehr gegenüberstehen? Dann droht ein Zusammenbruch.

Gemeinnützige Organisationen können anders als private Wirtschaftsunternehmen – Einnahmeausfälle durch die Corona-Krise nicht wieder kompensieren, da sie im Anschluss beispielsweise weder die Kostensätze noch die Platzzahlen erhöhen können. Soziale Einrichtungen und Dienste benötigen deshalb einen gleichwertigen, vielleicht sogar besonderen Schutz vor möglichen Insolvenzen. Neben einer Aufnahme unter den Rettungsschirm wären auch kommunale oder lokale Lösungen denkbar. So sollte das Land Berlin zügig bspw. einen Liquiditätsfonds für sozial-gemeinnützige Organisationen aufsetzen, wenn durch nicht mehr funktionierende Abläufe bei Leistungsbeantragung, -abrechnung oder Finanzflüsse die Insolvenz droht. Eine solche Finanzhilfe käme dann nur dort gezielt zum Einsatz, wo sie auch gebraucht wird. Zudem ist zügig zu klären, ob sozial-gemeinnützige Organisationen bei finanziellen Problemen durch die Corona-Krise auch die zinslosen Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB), der Förderbank des Landes Berlin, in Anspruch nehmen können.

Wenn es nicht zu einer Aufnahme unter den Rettungsschirm kommt und keine Alternativen angeboten werden, läuft die sozial-gemeinnützige Hilfelandschaft Gefahr, an den Folgen der Pandemie zu zerbröckeln. Eine beunruhigende Vorstellung – stellt die Freie Wohlfahrtspflege doch einen wesentlichen Bestandteil unseres Sozialstaats dar und leistet täglich einen wichtigen Beitrag zu einer sozialen solidarischen Gesellschaft.